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Börsen-Lexikon

Entität

engl.: entity

1.) Um 2000 häufiger aufgekommener Begriff für ein in sich bestehendes Einzelstück (Element) aus einer Vielzahl von möglichen Stücken (Elementen) der realen (fassbaren, greifbaren) Welt oder der gedanklichen Vorstellungen. In beiden Fällen ein Exemplar (instance), eine Ausprägung, ein eindeutig bestimmbares und daher wohl unterscheidbares Ding.

2.) Von daher in der Finanzwelt gesagt von einem am Finanzmarkt handelnden Wirtschaftsubjekt (Anbieter oder Nachfrager von Finanzdienstleistungen) oder manchmal daneben in der Bedeutung einer genau beschriebenen Summe zinsbringendem Kapitals.

3.) Seit etwa 2000 auch gesagt von (internationalen) Gremien in der Finanzwelt, wie etwa die Internationale Vereinigung für Einlagesicherungen (die sich selbst so bezeichnet).

Siehe Adresse, Kunde

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.