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Börsen-Lexikon

Enforcement

engl.: so auch im Deutschen gesagt, seltener mit aufsichtliche Bilanzkontrolle [regulatory financial reporting enforcement] übersetzt


Aufsichtsrechtlicher Begriff, mit dem die (EU-weite bzw. auch internationale) Durchsetzung bestimmter Vorschriften zur Rechnungslegung und Prüfung beschrieben wird. In einem zweistufigen Verfahren kontrollieren die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel am amtlichen oder regulierten Markt in Deutschland zugelassen sind. Mit der Aufsichtsbehörden vieler Länder, aus denen Unternehmen zugelassene Papiere in Deutschland in den Börsenhandel gebracht haben, bestehen hinsichtlich des Enforcement entsprechende Absprachen. - Die zur Erfüllung des Enforcements nötigen Kosten von DRP und BaFin werden durch eine Umlage gemäss der Bilanzkosten-Umlageverordnung, BilKoUmV (ordinance on the allocation of financial reporting enforcement costs) aufgebracht.

Siehe Audit, CESR, Enforcer, Lead Supervisor. -Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 71 f. (Bericht über Leitlinien), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 58 f. (Gründung einer European Enforcers Coordination Session; Datenbank zum Enforcement), S. 179 (Ablauf-Schema), S. 180 (Abstimmung mit Wirtschaftsprüferkammer), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 188 ff. (Anlassprüfungen, Stichproben-Prüfungen; Benehmen bei Fehlerfeststellung; Bussgeldverfahren), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 197 ff. (Länderübersicht; häufige Fehler bei den Unterlagen; Judikatur), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 65 (Datenbank mit Entscheidungen), S. 186 ff. einzelne Fälle; Rechtsprechung: Fehlerveröffentlichung als entscheidendes Mittel zur Durchsetzung des Enforcements) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.