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Börsen-Lexikon

Emissionsabsprache

engl.: accord relating to an emission

Ein Emissionshaus stellt dem Emittenten eine Anlage-Empfehlung des Papiers seitens der Analysten des Hauses in Aussicht. Solche Vereinbarungen sind aufsichtlich verboten. Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 148 f. (S. 149: Fall von interessensgeleiteter Kaufempfehlung bei einer Aktienemission).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.