Börsen-Lexikon
Elterngeld
engl.: parents money
1.) Zahlung des Staates an Eltern, die nach der Geburt eines Kindes ihre Berufstätigkeit unterbrechen (Auszeit; time-out), um das Kind zu betreuen.
2.) Gebühr en für die Benutzung von Kindergärten und Tageseinrichtungen nach dem Kindergartengesetz (Elternbeiträge). Diese können so bemessen werden, dass der wirtschaftlichen Belastung sowie der Zahl der Kinder in der Familie angemessen Rechnung getragen wird (§ 19 Kommunalabgabenordnung).
Siehe Erziehungsgeld, Kindergeld
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.