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Börsen-Lexikon

Eintrittsgeld

engl.: admission, door money; entrance fee

1.) Allgemein eine Gebühr , die bei Betreten bestimmter Räume (etwa eines Museums) oder bestimmter Veranstaltungen (etwa eines Reitturniers) in der Regel in Bargeld erhoben wird. Damit sollen anfallende Personal- und Sachkosten gedeckt werden.

2.) Von Grosstädten erhobene Abgabe für Automobile, die in das Stadtgebiet einfahren, das Citygeld.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.