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Börsen-Lexikon

Einstandsgeld

engl.: debut fee

1.) Im Unterschied zum Einzugsgeld (Anmanngeld, Bürgergeld, Anzugsgeld, Nachbargeld, Rezeptionsgeld) früher eine einmalige oder ratenweise zu leistende Zahlung in festgesetzter Höhe, die eine Person zur Aufnahme in eine Vereinigung (Bruderschaft, Club, Gilde, Loge, Verbindung) zu leisten hatte.

2.) Heute in manchen Unternehmen und Behörden übliche, jedoch rechtlich nicht verpflichtende Leistung eines neuen Mitarbeiters gegenüber der Kollegenschaft. Der Umfang des so zu zahlenden Einstandsgeldes ist sehr unterschiedlich, er reicht von einer Bewidmung der Kaffee-Kasse bis hin zur Einladung der Kollegen samt Partnern zu einem Essen in einem teuren Lokal. Siehe Abzugsgeld, Dienstgeld, Dispensationsgeld, Einkaufgeld, Kirchgeld, Platzgeld.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.