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Börsen-Lexikon

EDV-Sicherheit

engl.: security in information technology

Kreditinstitute sind aufsichtsrechtlich dazu verpflichtet, angemessene Sicherheitsvorkehrungen gegen Computerversagen, Computermissbrauch und Computerkriminalität zu einzurichten; vgl. für Deutschland § 25a KWG.

Siehe Auslagerung, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Datei-Verwaltung, zentralisierte, Fehlertoleranz, IT-Risiken, Risiko, banktechnisches, Risiko, operationelles, Stromrisiko, Technologierisiken

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.