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Börsen-Lexikon

Due Diligence

engl.: so auch im Deutschen gesagt, seltener mit gebührende Sorgfalt übersetzt

1.) Allgemein (als ein Rechtsbegriff aus dem Angelsächsischen, ab etwa 2000 in die deutsche Sprache mehr und mehr vorgedrungen) für die im (Wirtschafts-)Verkehr notwendige Sorgfalt gesagt.

2.) Die erforderliche Umsicht (careful attention) beim Handeln auf dem Finanzmarkt, und hier im besonderen bei der Abwägung der Risiken aller Art.

3.) Die sorgfältige Prüfung und sachgemässe Bewertung eines Vermögensgegenstandes allgemein im Rahmen eines geplanten Geschäftsabschlusses und im besonderen vor einem Unternehmenskauf. Ziel der Aktivitäten ist dabei das Aufdecken verborgener Risiken (einschliesslich allfälliger Steuerschulden; die allein darauf ausgerichtete Untersuchung wird oft Tax Due Diligence genannt) sowie die Einschätzung möglicher Gewinnaussichten aus dem Geschäft bzw. der Übernahme; diesfalls auch oft Due Diligence Review genannt.

4.) Die nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) vorgeschriebene Durchsicht eines Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht daraufhin, ob das Prospekt vollständig, verständlich und in sich widerspruchsfrei ist.

Siehe Buy out, Compliance, Kundenberatung, Machbarkeitsstudie, Mindestanforderungen an das Risikomanagement, Rating, Risikomanagement, Übernahmerisiken. -Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 183 (in Bezug auf Hedge-Fonds), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 131 (in Bezug auf Interessenkonfliktte bei einer Bank).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.