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Börsen-Lexikon

Drittfälligkeits-Klausel

engl.: cross-acceleration clause

Die Bank ist zur Kündigung des Darlehns (Fälligstellung des eingeräumten Kredits) berechtigt, wenn der Schuldner bei der Erfüllung einer anderen Verbindlichkeit gegenüber derselben Bank in Verzug gerät.

Siehe Covenant, Bonitätsrisiko, Downgrade-Trigger-Klausel, Drittverzugs-Klausel, Erstraten-Verzugsklausel, Event of Default, Kreditsperre, Verwirkungsklausel

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.