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Börsen-Lexikon

Downgrade-Trigger-Klausel

engl.: downgrade trigger agreement

Die vertragliche Vereinbarung, dass bei einer Verschlechterung der Bonität der Gläubiger (in der Regel die Bank) berechtigt ist, den Vertrag mit dem Schuldner zu kündigen oder an einen Dritten (Hedge-Fonds , Inkasso-Bureau) abzutreten.

Siehe Covenant, Default, Drittfälligkeits-Klausel, Drittverzugs-Klausel, Erstraten-Verzugsklausel, Verwirkungsklausel, Vorfälligkeitsklausel, wechselseitige

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.