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Börsen-Lexikon

Dossierpflicht

engl.: record requirement

Vorschrift der Zentralbank oder der Aufsichtsbehörde , dass Banken bei bestimmten Darlehn eine (wenn sehr viele Angaben einzubeziehen sind: umfangreiche) Akte anzulegen haben. Davon betroffene Kredite werden dadurch teurer, was ceteris paribus die Nachfrage dämpft bzw. zum Ausweichen auf andere Finanzierungswege zwingt.

Siehe Anleger-Informationspflicht

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.