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Börsen-Lexikon

Diskont

engl.: discount

Der Diskont ist eine spezielle Form des Zinses, den die ankaufende Bank in Gestalt eines Vorwegabzugs vom Nominalwert des Wechsels oder Schecks als Zwischenzins für die Zeit vom Ankauf bis zur Fälligkeit des Wechsels in Rechnung stellt. Der Diskontsatz wurde bis zum 31.12.1998 durch den Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank festgelegt und zum 1. Jänner 1999 durch den Basiszins ersetzt (§ 1 Diskontüberleitungsgesetz vom 9. Juni 1998). Zusätzlich zum Diskont kann vom Nominalwert des Wechsels oder Schecks auch eine Provision abgezogen werden (Marge der Bank ). - Das Diskontgeschäft ist wirtschaftlich ein Kredit, der zivilrechtlich in einen Forderungskauf gekleidet ist. Die Diskontkreditgewährung erfolgt bereits durch die Einräumung einer Diskontkreditlinie. Demnach stellt sich die Einreichung von Wechseln zur Diskontierung als Inanspruchnahme des zugesagten Diskontkredits dar. Die Einreichung von Schecks zur Diskontierung wird heute in Deutschland nur noch selten betrieben. - Solange das Institut den Wechsel im eigenen Portfolio behält, entspricht die Diskontierung einem Barkredit. Nach einer Weiterveräusserung (Rediskontierung) besteht beim Institut aufgrund der Haftungsfunktion des zur Rediskontierung erforderlichen eigenen Indossaments eine Eventualverbindlichkeit als Kreditrisiko fort. Dieses Kreditrisiko ist nach der Einbringlichkeit der eigenen bedingten Rückgriffansprüche zu beurteilen.

Siehe Akzept, Aval, Eskompte, Reitwechsel, Retoure, Wechselkredit

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.