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Börsen-Lexikon

Derivate-Informationspflicht

engl.: derivate information requirement

In Deutschland aufsichtsrechtlicheVorschrift zu Risikohinweisen im Derivatgeschäft. Im einzelnen müssen Informationen über den Basiswert, die wirtschaftlichen Zusammenhänge und Funktionsweise der Produkte (vor allem die Bedeutung der Laufzeit für das Aufgeld, der Ausübung sart, der Hebelwirkung, der Liquidität und Volatilität des Marktes und gegebenenfalls des Stillhalterrisikos), den Ertrag, das Kursrisiko, das Währungsrisiko und das Bonitätsrisiko zur Verfügung gestellt werden. Die Aufklärungspflicht wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durch entsprechende Richtlinien im einzelnen konkretisiert und überwacht. - Die Kunden begegnen entsprechenden Belehrungen gegenüber oftmals verärgert und unterschreiben schriftliche Vorlagen ohne weiteres an der markierten Stelle

Siehe Anleger-Informationspflicht, Aufklärungspflicht, Derivate-Kodex, Derivateverordnung, IAS 39, Informationspflicht, Risikobericht, Risikoüberwachung, gegliederte. -Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 146 (Anzeigepflichten für Fonds nach der Derivateverordnung).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.