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Börsen-Lexikon

Depotgesetz

engl.: safe custody act

In Deutschland rechtliche Grundlage für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren. Das Gesetz dient dem Schutz der Wertpapiereigentümer, die ihre Wertpapiere hinterlegen bzw. auch elektronisch verwalten lassen. Die Bestimmungen des Depotgesetzes gelten auch für die Schuldbuchforderungen.

Siehe Aberdepot, Dematerialisierung, Depotgeschäft, Depotunterschlagung, Verwahrstelle, Zentralverwahrer, Zwischenverwahrer

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.