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Börsen-Lexikon

Courtage

engl.: brokerage, procuration money, broker´s commission

1.) Allgemein das Entgelt, welches ein Makler für seine Dienste bei einer (erfolgreichen) Geschäftsvermittlung enthält.

2.) Im besonderen die Vermittlungsgebühr beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Waren oder Devisen an der Börse . - Nach deutscher Rechtsprechung müssen vor allem bei Geschäften auf dem Finanzmarkt sämtliche Modalitäten in Zusammenhang mit der Courtage (wie Berechnungsrat, Betrag, Fälligkeit ) unmissverständlich klargelegt werden.

Siehe All-in-Fee, Bankgebühren, Billing, Deduktion, Disagio, Geschäfte, provisionsabhängige, Gebühr, Maklergebühr, Marge, Provision, Vergütung

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.