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Börsen-Lexikon

Consulting

engl.: so auch im Deutschen gesagt

1.) Allgemein die (Unternehmens)Beratung.

2.) Wer jedoch hauptberuflich Unternehmen über die Kapitalgliederung, hinsichtlich der Geschäftsstrategie sowie bei Fusionen und Übernahmen berät, wird in Deutschland nach § 10, Abs. 3 den Finanzunternehmen beigezählt. Er bedarf einer Erlaubnis nach § 32 KWG und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht .

Siehe Controlling

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.