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Börsen-Lexikon

Compliance

engl.: so auch im Deutschen gebraucht; aufsichtsrechtlich übersetzt: Handeln in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften

1.) Allgemein: bankinternes Überwachungsorgan mit dem Ziel, die Einhaltung der Gesetze, Vorschriften, Verhaltensmassregeln und Weisungen sicherzustellen, um dadurch operationelle Risiken zu vermeiden.

2.) Im Sprachgebrauch der Aufsichtsbehörden : alle Massnahmen, mit denen Unternehmen Verstössen gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen entgegenwirken müssen.

Siehe Abschottung, Beobachtungsliste, Chinese Wall, Corporate Governance, Due Diligence, Insider, Kerviel-Skandal, Kundenberatung, Mitarbeiterleitsätze, Need-to-know-Prinzip, Nominee, Organkredite, Regel 404, Sperrlisten, System Securities Watch Application (SWAP), Transaktionsüberwachung, Verhaltenskodex, Wall Crossing, Whistleblower, Wohlverhaltensregeln. -Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 79 f., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 123 (interne ex-post-Transaktionsüberwachung, um das Kundeninteresse zu wahren), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 130 f. (Compliance-Organisation wird geprüft), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 136 (Auslagerung der Compliance-Tätigkeit; Assistenz-Lösungen), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 140 (Anforderungen an die Complicance-Organisation; Workshops mit der BaFin) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.