Börsen-Lexikon
Closing
engl.: so auch oft im Deutschen gesagt
1.) Der rechtliche Abschluss und das juristische Inkrafttreten eines Vertrags auf dem Finanzmarkt, auch Glattstellungsgeschäft genannt.
2.) Manchmal auch: das Erfüllungsgeschäft aus dem Kontrakt, die vereinbarte Transaktion im engeren Sinne.
Siehe Abwicklungsbestätigung, Buchgewinn, European Master Agreement, Schlusschein, Settlement
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.