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Börsen-Lexikon

Chinese Wall

engl.: so auch meistens im Deutschen; die Übersetzung Informationsbarriere ist seltener geworden

Die von den Aufsichtsbehörden vorgeschriebene funktionale und/oder räumliche Trennung von Vertraulichkeitsbereichen in Wertpapier-Dienstleistungs-Unternehmen . Die bereichsüberschreitende Weitergabe von Informationen (Wall Crossing) und die Einschaltung von Mitarbeitern aus anderen Bereichen ist nur statthaft, wenn sich die Informationsweitergabe auf das erforderliche Mass beschränkt (Need-to-know-Prinzip).

Siehe Abschottung, Banking, begrenztes, Compliance, Corporate Governance, Insider, Mitarbeiterleitsätze, Need-to-know-Prinzip, Nominee, Offenlegungspflicht, Organkredite, System Securities Watch Application (SWAP), Verhaltenskodex, Wall Crossing. -Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 126 (hier: Trennung von hauseigenen Analysten und Emissionsgeschäft bei Börseneinführungen) und der jeweilige Jahresbericht der BaFin

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.