Börsen-Lexikon
Calls for Advice
engl.: so auch im Deutschen gesagt
Wenn nicht anders definiert, die von der Aufsichtsbehörde ausgesprochene Einladung an die zu Beaufsichtigten (Banken, Versicherungen) zur Mithilfe bei der Erarbeitung neuer prudentieller Bestimmungen. Durch entsprechende Auswirkungsstudien wird erreicht, dass aufsichtsrechtliche Vorschriften praxisnahe sind, und Vorschriften von den Betroffenen als sinnvoll (weil letztlich dem eigenen Geschäftsinteresse förderlich) anerkannt werden.
Siehe Aufsichtsgespräche, Lamfalussy-Verfahren, Regelersteller
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.