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Börsen-Lexikon

Bundesschatzanweisungen, Schätze

engl.: German federal Treasury notes

In Deutschland vom Bund im vierteljährlichen Rhythmus (März, Juni, September, Dezember) begebene Wertpapiere mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Der Erwerb ist grundsätzlich jedermann möglich. Im Tenderverfahren sind jedoch Banken, die der Bietergruppe Bundesemissionen angehören, unmittelbar bietungsberechtigt. Bundesschatzanweisungen werden in den Handel an den deutschen Wertpapierbörsen eingeführt.

Siehe Geldmarktpapiere

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.