Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Bordinggeld

engl.: fire-fighting boat fee; lighter fee

1.) Von der Hafenbehörde auf einzelne Beteiligte verlagerte Umlage zur Unterhaltung des Feuerlöschboots (= den Bording).

2.) Zahlung für die Dienste eines Lichterschiffes

engl.: auch Leichterschiffes; lighter

kleinere, flache Wasserfahrzeuge, welche die grossen Schiffe lichten (= von Fracht erleichtern), damit diese allgemein seichte Stellen befahren und im besonderen auf See beladen und entladen werden können.

Siehe Bedeat, Hafengeld, Kaigeld, Kapgeld, Kapplaken, Krangeld, Ladegeld, Lastgeld, Liegegeld, Leuchtturmgeld, Liegegeld, Lotsengeld, Mützengeld, Pfundgeld, Prahmgeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.