Börsen-Lexikon
Beteiligungsofferten
engl.: partnership bids
Öffentliche Angebote (an jedermann), sich an einer Firma als Gesellschafter zu beteiligen. Obwohl schon länger gefordert, unterliegen solche Offerten bis anhin keiner Prospektpflicht ; sie entziehen sich damit der Überwachung durch die Aufsichtsbehörden . - Wer beabsichtigt, eine bedeutende Beteiligung an einem Institut zu erwerben, hat dies gemäss Vorschrift in § 2c, Abs. 1 KWG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank unverzüglich anzuzeigen.
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.