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Börsen-Lexikon

Beteiligungsgesellschaft

engl.: holding

1.) Firmen, deren Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben, zählen in Deutschland zu den Finanzunternehmen ; siehe § 1, Abs. 3, 1 KWG. Sie bedürfen der Erlaubnis und unterliegen der Aufsicht.

2.) Manchmal auch gesagt von einer Erwerbsgesellschaft (new company, NEWCO), die im Zuge eines Buy outs Anteile (share deal) oder Vermögensgegenstände (asset deal) an einem bezielten Unternehmen erwirbt.

Siehe Fusionsanzeige, Hands-on-Prinzip, Private Equity Fund, Staatsfonds, Window on Technology

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.