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Börsen-Lexikon

Berichterstattung an die Aufsicht

engl.: supervisory reporting

Pflicht der Institute, der Aufsichtsbehörde die vorgeschriebenen Informationen pünktlich und vollständig zu übermitteln.

Siehe Berichtsschwelle, Public Disclosure. -Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 53 (Anforderungen an die Berichterstattung).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.