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Börsen-Lexikon

Beratung

engl.: consulting service

Bei Banken die Empfehlung gegenüber dem Kunden, bestimmte Geschäfte zu tätigen oder zu unterlassen. Ein Beratungsverhältnis kommt aber erst durch einen eigens dafür abgeschlossenen zivilrechtlichen Vertrag zustande. Beiläufige Aussagen von Mitarbeitern einer Bank oder in Publikationen eines Instituts sind rechtlich kaum anfechtbar.

Siehe Anlageberatung, Anlage-Empfehlung, Aufzeichnungspflicht, Dampfstube, Falschberatung, Finanzanalyseverordnung, Honorarberater, Nachweismakelei, Rendite-Risiko-Grundsatz. -Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 79, Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 199 (eine Kundenunterschrift ist aufsichtsrechtlich nicht vorgeschrieben).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.