Börsen-Lexikon
Barzahlungsklausel
engl.: cash payment clause
Wenn nicht anders definiert, seitens der Karten ausgebenden Bank das vertraglich festgelegte Verbot für Barzahler (hier im Sinne der sofortigen Begleichung der Schuld durch gesetzliche Zahlungsmittel) Nachlässe als Alternative zur Zahlung mit der Geldkarte zu gewähren oder Gebühren im Falle der Zahlung mit der Geldkarte zu berechnen (Preisaufschlagsverbot; no surcharge rule). - Trotz vereinbarter Konventionalstrafen wird die Barzahlungsklausel im Sinne von vor allem bei sehr hohen Transaktionen häufig nicht eingehalten.
Siehe Disagio
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.