Börsen-Lexikon
Barausgleich
engl.: cash clearing
1.) Bei Termingeschäften der Ausgleich in Geld zwischen dem vereinbarten Preis und dem Preis des Basiswertes am Erfüllungstermin eines Vertrages; auch Barabfindung genannt.
2.) Vereinbarung, wonach im Falle von Kontrakten, bei denen der Wert vertragsgemäss von Zeit zu Zeit neu festgestellt werden muss (in which positions are periodically marked to market), die so berechneten Überschüsse bzw. Nachzahlungen in Bargeld auszugleichen sind.
Siehe Barabfindung Close-and-Reprice-Contract, Lieferung, physische, Margenausgleich, Nachschuss-Aufforderung, Nachschuss-Vereinbarung, Option, Schwankungsmarge