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Börsen-Lexikon

Bankier auch Banquier , neuerdings immer öfters Banker und nach der Finanzkrise 2008 auch Bankster [in Anlehnung an "Gangster" = Übeltäter, Krimineller], in älteren Schriften noch Bankherr

engl.: banker

Wenn nicht ausdrücklich (vor allem in historischen Veröffentlichungen) anders definiert, eine Firma, die Bankgeschäfte betreibt; in Art. 54 SchG ausführlich definiert.

Siehe Bank, Einzelfirma, bankliche, Finanzdienstleistungsinstitut, Finanzinstitut, monetäres, Institut, Privatbank

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.