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Börsen-Lexikon

Bürgschaft

engl.: guarantee, security, bail

Die vertragliche übernommene Verpflichtung einer Person oder einer Entität , für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger einzustehen.

Siehe Aval, Garantie, Patronatserklärung. -Vgl. Monatsbericht der EZB vom Juli 2009, S. 75 (Auswirkung staatlicher Bürgschaften).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.