Börsen-Lexikon
Bürgschaft
engl.: guarantee, security, bail
Die vertragliche übernommene Verpflichtung einer Person oder einer Entität , für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger einzustehen.
Siehe Aval, Garantie, Patronatserklärung. -Vgl. Monatsbericht der EZB vom Juli 2009, S. 75 (Auswirkung staatlicher Bürgschaften).
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.