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Börsen-Lexikon

Börsenumsatzsteuer

engl.: auch: Effektenumsatzsteuer; stock exchange tax

Eine Abgabe, die in vielen Staaten auf den Umsatz aus dem Handel mit Wertpapieren nach jeweils im Gesetz vorgeschriebener Weise erhoben wird. - In Deutschland wurde diese Steuer 1991 abgeschafft.

Siehe Schlusscheinstempel

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.