Börsen-Lexikon
Börsenrat
engl.: stock exchange council
In Deutschland Gremium mit höchstens 24 Personen an einer lokalen Börse mit der Aufgabe, den ordnungsgemässen Ablauf der Geschäfte sicherzustellen und die Börsengeschäftsführung zu überwachen; vgl. § 9 BörsG.
Siehe Börsenordnung
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.