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Börsen-Lexikon

Börsenrat

engl.: stock exchange council

In Deutschland Gremium mit höchstens 24 Personen an einer lokalen Börse mit der Aufgabe, den ordnungsgemässen Ablauf der Geschäfte sicherzustellen und die Börsengeschäftsführung zu überwachen; vgl. § 9 BörsG.

Siehe Börsenordnung

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.