Börsen-Lexikon
Börsenpflicht
engl.: mandatory exchange trading rule
Verpflichtung der Börsenmitglieder, sämtliche Aufträge über die Börse abzuwickeln. Die Börsenpflicht ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich gesetzlich geregelt; vgl. für Deutschland § 22 BörsG.
Siehe Inhouse-System, Internalisierung
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.