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Börsen-Lexikon

Börsenmakler

engl.: broker

1.) In weitesten Sinne Bezeichnung für eine Mittelsperson, welche die Kauf- und Verkaufsaufträge an der Börse entgegennimmt und miteinander ausgleicht. Für diese Dienstleistung ist eine Provision (Kommission; commission) zu bezahlen; siehe Skontroführer .

2.) Im engeren Sinne in Deutschland eine öffentlich bestellte Person, der an der Börse die Preisfeststellung am amtlichen Markt obliegt, dann auch Kursmakler genannt.

3.) In den USA werden (je nach Börsentyp) die Broker auch anders bezeichnet, so etwa Account Executive (AE), Associated Person (AP), Registered Commodity Representative (RCR); sie müssen sich in Streitfällen in aller Regel zunächst einem Schiedsverfahren unterwerfen. - In Deutschland unterliegen auch die ausserbörslichen Geschäfte (= alle Geschäfte, die nicht in das Skontro eines Kursmaklers oder eines skontroführenden Freimaklers einfliessen und damit nicht zu einem Börsenpreis führen) eines Maklers der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. (davor durch das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel).

Siehe Beobachtungsliste, Geldpool, Kommissionshaus, Karten-Stapel, makler, Local, Makler, Markt, amtlicher, Sanktionsausschuss, Skontroführer. -Vgl. zum Aufsichtsrechtlichen den jeweiligen Jahresbericht der BaFin

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.