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Börsen-Lexikon

Börsenaufsichtsbehörde

engl.: exchange monitoring authority

In Deutschland bei der obersten Landesbehörde (Landesregierung) angesiedeltes Organ, das die Errichtung einer Börse genehmigt, ihre allfällige Schliessung anordnet und den Börsenbetrieb überwacht. Die Aufsicht erstreckt sich auf die Einhaltung börsenrechtlicher Vorschriften sowie auf die ordnungsgemässe Durchführung des Handels an der Börse ; vgl. § 1 und § 2 BörsG (dort Aufzählung der Befugnisse).

Siehe Abschreckung, aufsichtsrechtliche, Sanktionsausschuss, Schlangenhandel, Intelligent Miner

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.