Börsen-Lexikon
Authentifizierungsgebot
engl.: authenticity imperativ
1.) Aufsichtsrechtlich gebotener Grundsatz, wonach bei allen Geschäften auf dem Finanzmarkt die an dem jeweiligen Geschäft Beteiligten eindeutig identifizierbar sein müssen.
2.) In weiterem Sinne auch der Einsatz von Verfahren, die sicherstellen, dass Nachrichten von und Mitteilungen an Kunden ungekürzt und unverfälscht (had not been modified or replaced in transit) ihren Weg finden.
Siehe Bankauskunft, Bankgeheimnis, Finanzgeier, Geldwäsche, Identitätsprüfungspflicht, Internet-Angebote, Konto, anonymes, Konto, falsches, Konten-Offenlegung, Kontosperre, Kundendaten-Informationspflicht, Nachvollziehbarkeit, Schattenbankbereich, Nominee, Tafelgeschäft, Zahlungsverkehrsverordnung