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Börsen-Lexikon

Auszahlung

engl.: payment

1.) Bei einer Bank die Abgabe von Bargeld an einen Kunden aus dessen Konto.

2.) Die Abgabe von Bargeld an einer Ladenkasse durch Belastung der vorgelegten Kundenkarte oder Kreditkarte. Dies kommt (auch wenn im Zuge eines Kaufs nur Spitzenbeträge ausbezahlt werden) grundsätzlich dem Betreiben des Kreditgeschäfts durch den Ladeninhaber gleich und ist erlaubnispflichtig; die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat dazu ein eigenes Merkblatt herausgegeben.

3.) Bei einem Unternehmen die Minderung der liquiden Mittel (etwa durch Überweisung vom eigenen Konto an das Finanzamt). Demgegenüber sind Ausgaben nur Erhöhungen der Verbindlichkeiten oder die Minderung von Forderungen.

Siehe Einzahlung, Karte, Zahlung

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.