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Börsen-Lexikon

Auslandszweigstelle

engl.: foreign branch

Will ein deutsches Institut eine Zweigniederlassung ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums eröffnen, so bedarf dies einer, in § 24a KWG im einzelnen vorgeschriebenen Anzeige bei der Aufsichtsbehörde .

Siehe Agglomerations-Effekt, Allianzen, grenzüberschreitende, Auslandsbank-Filiale, Europa-AG, Internationalisierung, Markteintrittskosten, Repräsentanz, Zweigstelle

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.