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Börsen-Lexikon

Aushaftung

engl.: extra-time guarantee

Bei der Kreditversicherung eine Vereinbarung, derzufolge die Versicherung für während der Geltungsdauer des Vertrags versicherte Risiken auch dann eintritt, wenn das Kreditereignis (der Schadensfall) erst nach Beendigung des Vertragslaufzeit eintritt.

Siehe Anbietungsgrenze, Ausfall-Wahrscheinlichkeit, Bonitätsrisiko, Borgkraft, Default, Einzug, Factoring, Franchise, Kredit, notleidender, Kreditlinie, Kreditqualität, Probability of Default, Reintermediation, Schulden, notleidende

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.