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Börsen-Lexikon

Ausgleichsabgabe

engl.: equalisation fee in accordance with the German Severely Handicapped Act

Arbeitgeber in Deutschland sind nach dem Sozialgesetzbuch verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur unzureichend nach, so müssen sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Zahlung an das jeweilige, für das Bundesland zuständige Integrationsamt (public department for the integration of disabled people) leisten. Diese Regelung gilt für alle Arbeitgeber, die mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen, wenn sie nicht wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze (Beschäftigungspflichtquote; mandatory employment quota) mit schwerbehinderten Menschen besetzen. - Durch den auf diese Weise bewirkten Zwang zur Beschäftigung Behinderter sparen Versicherungen in Deutschland nach Schätzungen bis zu 3 Mrd EUR jährlich, die sie sonst als Rente an (zumeist jugendliche) im Strassenverkehr Verunfallte leisten müssten.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.