Börsen-Lexikon
Aufzeichnungspflicht
engl.: record requirement
In Deutschland sind Banken verpflichtet, über Wertapiergeschäfte mit ihren Kunden Niederschriften anzufertigen und der Aufsichtsbehörde jederzeit zugänglich zu machen.
Siehe Dossierpflicht, Falschberatung. -Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 13.
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.