Börsen-Lexikon
Aufwandsentschädigung
(expense allowance, representation allowance) : Zahlung von Geld zur Begleichung der Ausgaben , die für die Erbringung einer bestimmten Leistung (im besonderen durch einen [öffentlichen] Amtsträger) notwendig sind.
Siehe Gerichtsgeld, Justitiengeld, Schöffengeld, Sitzgeld, Umzugsgeld Vergütung
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.