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Börsen-Lexikon

Aufsicht

engl.: supervision

Im Zusammenhang mit Finanzmärkten die Überwachung durch gesetzlich eingerichtete Aufsichtsbehörden . Erstes Ziel der Aufsicht ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit und Stabilität des Finanzsektors durch Gläubigerschutz unter Beachtung marktwirtschaftlicher Grundsätze. - Der Nutzen einer Aufsicht sind deren Kosten gegenüberzustellen; denn die Überwachung bindet knappe Ressourcen sowohl auf der Seite der Banken und Versicherungen wie auch bei den (mit Personal in der Regel gut ausgestatteten) Aufsichtsbehörden . Die so verursachten Kosten werden letztlich an die Marktteilnehmer weitergereicht. Daneben entstehen Opportunitätskosten, wenn die Banken (wegen des zu hohen regulierungsbedingten Aufwands) Präferenzen der Marktteilnehmer bloss eingeschränkt bzw. gar nicht bedienen, oder wenn gar auf diese Weise Innovationen gehemmt werden. Mit zunehmender Regulierungsdichte nehmen solche Gefahren zu. - Schliesslich darf nicht übersehen werden, dass die Aufsicht auch zum Schutz vor Marktzutritt und zusätzlichem Wettbewerb missbraucht werden kann bzw. durch ihr Regelwerk diese Auswirkung ungewollt hat. - Die meisten der aufgezählten Nachteile versuchen die Aufsichtsbehörden durch Aufsichtsgespräche , Auswirkungsstudien und Calls for Advice zu begegnen. Dadurch hat sich (besondern in Deutschland) ein von den Beteiligten als gemeinhin harmonisch beurteiltes Verhältnis zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und den von ihre überwachten Instituten herausgebildet.

Siehe Aufsichts-Dreieck, Anlegerschutz, Ausschuss-Wahn, Auswirkungsstudien, Calls for Advice, Capture-Theorie, Consolidating Supervisor, Externalität, Fragmentierung, aufsichtliche, Fünfhunderter-Regel, Good Governance, Peter-Regel, Rechtsrisiken, Sarbanes-Oxley Act, Solarenergie, Sparerschutz, Teilgruppen-Aufsicht. -Vgl. die tabellarische Gegenüberstellung der einzelnen Aufgaben bei der Bankenaufsicht und Zahlungsverkehrsüberwachung im Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2004, S. 45, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 33 ff., S. 43 ff. (Übersicht und Aufgabenbeschreibung der [selbst von Fachleuten kaum noch zu übersehenden] internationalen Gremien), S. 93 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 32 ff. sowie die jeweiligen Jahresberichte der BaFin, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2006, S. 41 ff., Geschäftsbericht 2007 der Deutschen Bundesbank, S. 96 ff. (erweiterte Aufgaben im Zuge der neuen regulatorischen Vorschriften).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.