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Börsen-Lexikon

Aufnahme-Staat

engl.: establishing country

In der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts jener Staat, in welchem ein Institut ausserhalb seines Herkunfts-Staates eine Zweigniederlassung unterhält oder im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungs­verkehrs tätig wird¸ vgl. § 1, Abs. 5 KWG.

Siehe Auslandsbanken, Europa-AG, Herkunfts-Staat, Repräsentanz

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.