Börsen-Lexikon
Aufnahme-Staat
engl.: establishing country
In der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts jener Staat, in welchem ein Institut ausserhalb seines Herkunfts-Staates eine Zweigniederlassung unterhält oder im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs tätig wird¸ vgl. § 1, Abs. 5 KWG.
Siehe Auslandsbanken, Europa-AG, Herkunfts-Staat, Repräsentanz
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.