Börsen-Lexikon
Aufklärungspflicht
engl.: information requirements, suitability check[ing]
Banken in Deutschland sind verpflichtet, vor dem Kauf von Finanztermingeschäften den Anleger über die damit verbundenen Risiken aufzuklären und eine Unterschrift unter ein entsprechendes Dokument zu verlangen. Rechtsgrundlage ist § 37d WpHG.
Siehe Anleger-Informationspflicht, Derivate-Informationspflicht, Derivate-Kodex, Editionsgebot, Informationspflicht, Informations-Überladung, Kapitalanlage-Mustervertrag, Risikobericht, Risikoüberwachung, gegliederte
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.