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Börsen-Lexikon

Aufhebungsentgelt

engl.: annulment fee

Nimmt eine Bank die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehns an, so wird in der Regel ein Entgelt dafür in Rechnung gestellt. Aufsichtsrechtlich ist gegen diese Praxis nichts einzuwenden.

Siehe Bankgebühren, Deduktion, Facility Fee, Festlaufzeit, Überziehungsgebühr, Vorfälligkeits-Entschädigung. -Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 194 (solche Entgelte sind aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.