Börsen-Lexikon
Appropriationsklausel
engl.: appropriation clause
Das (von einer öffentlichen Kasse ; von einer Bank) zugewiesene Geld darf ausschliesslich für den Zweck verwendet werden, der mit der Zahlung bezielt wurde. Eine Verwendung für andere Vorhaben ist unstatthaft.
Siehe Zweckbindung
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.