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Börsen-Lexikon

Appropriationsklausel

engl.: appropriation clause

Das (von einer öffentlichen Kasse ; von einer Bank) zugewiesene Geld darf ausschliesslich für den Zweck verwendet werden, der mit der Zahlung bezielt wurde. Eine Verwendung für andere Vorhaben ist unstatthaft.

Siehe Zweckbindung

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.