Börsen-Lexikon
Anteilsrecht
engl.: share right
1.) Allgemein ein Anspruch auf einen Bruchteil an einem Vermögenswert .
2.) In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ein Passivposten, nämlich von inländischen Unternehmen begebene Papiere, die von Ausländern gehalten werden.
Siehe Aktie, Wertpapier. -Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2008, S. 34f. (Anteilsrechte als Posten in der Vermögensrechnung).
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.