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Börsen-Lexikon

Anteilschein

engl.: share

1.) Aktie als dem Besitztitel über einen bestimmten Nennbetrag am Grundkapital einer Aktiengesellschaft.

2.) Wertpapierurkunde über die Mitteilhabe am Vermögen einer Kapitalanlagegesellschaft, in der Praxis oft auch Investmentanteil oder Investmentzertifikat (fund share; vor allem bei Publikumsfonds) genannt.

3.) Andere Bezeichnung für Zwischenschein.

Siehe Anteilsrecht, Investmentanteil, Namensanteil

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.